Verkürzung auf ein Jahr ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweis der (Fach)Hochschulreife
- erfolgreich absolvierte 11. Klasse BOS/FOS
- Abgeleistetes freiwilliges Soziales Jahr (davon mindestens sechs Monate in einer sozialpädagogischen Einrichtung)
Das Sozialpädagogische Seminar entfällt ganz bei einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung sozialpädagogischer, sozialpflegerischer, rehabilitativer oder heilpädagogischer Richtung und mindestens dem mittlerem Bildungsabschluss.
Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme in das erste Studienjahr ist außerdem ein bestandenes Aufnahmeverfahren an unserer Fachakademie für Sozialpädagogik sowie die Vorlage eines amtlichen erweiterten Führungszeugnisses.